Besuchsregeln

Besuchsregeln

Besuchsregeln

Liebe Patienten, liebe Angehörige, liebe Besucher,

seit dem 1. Mai 2023 gelten unsere neuen Besuchsregeln. Die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten hat für uns oberste Priorität. Es ist uns wichtig, dass Sie Ihre Angehörigen und Freunde besuchen können, denn: Das steigert das psychische Wohlbefinden unserer Patienten und unterstützt die Genesung. Um Sie und Ihre Mitmenschen dabei bestmöglich zu schützen, bitten wir um Einhaltung und Beachtung der Besuchsregelungen nach dem 1-2-1-Prinzip.

So funktioniert die 1-2-1-Besuchsregel:

Pro Tag darf jeder Patient zwei Besucher für insgesamt eine Stunde empfangen. Im Sinne des Infektionsschutzes gewährleisten wir so, dass pro Patientenzimmer nur je ein Besucher gleichzeitig anwesend ist. Während des Besuchs empfehlen wir im gesamten Klinikgebäude freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie die geltenden Hygienemaßnahmen einzuhalten.

 

Besuchszeiten:

Montag bis Freitag: 15:00 bis 18:00 Uhr

Samstag und Sonntag: 14:00 bis 18:00 Uhr
(sowie an Feiertagen)

  • Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitte wir Sie sich vor Ihren Besuch telefonisch unter 06152 986 2076 anzumelden. Ohne Anmeldung können wir Ihnen keinen Termin garantieren bzw. kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Keine Covid-19-typischen Symptome: Bei Erkältungssymptomen, wie z.B. Husten, Fieber oder Gliederschmerzen, darf kein Besuch erfolgen – auch dann nicht, wenn der Nachweis einer Impfung bzw. Genesung plus ein negativer Corona-Schnelltest vorliegt.
  • Im gesamten Haus gilt die freiwillige Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-SchutzesFP-2-Maske.
  • Aufgrund der neuen Regelung ist der Nachweis einer (vollständigen) Impfung oder Genesung nicht mehr notwendig.
  • Nachgewiesen mit Covid-19-infizierte Personen dürfen keinen Besuchstermin erhalten. Dies gilt auch, wenn die betroffene Person keine Symptome aufweist.

 

Außerhalb der Besuchszeiten sind Besuche nur in Ausnahmefällen möglich. Hier nehmen Sie bitte Rücksprache mit den behandelnden Ärzten.

Stand: 01.05. 2023 – Änderungen vorbehalten