Besuchsregeln

Besuchsregeln

Besuchsregeln

Liebe Patienten, liebe Angehörige, liebe Besucher,

seit dem 23. Januar 2024 gelten unsere neuen Besuchsregeln. Die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten hat für uns oberste Priorität. Es ist uns wichtig, dass Sie Ihre Angehörigen und Freunde besuchen können, denn: Das steigert das psychische Wohlbefinden unserer Patienten und unterstützt die Genesung. Um Sie und Ihre Mitmenschen dabei bestmöglich zu schützen, bitten wir um Einhaltung und Beachtung der Besuchsregelungen.

Besuchsregeln:

täglich: 15:00 bis 18:00 Uhr

max. 2 Besucher gleichzeitig pro Patient

 

Sonderregel für Besucher von Covidpatienten: 

Besucher nur aus dem engsten Familienkreis

Nur 1 Besucher pro Patienten

Besucher werden von der Information auf die Station geschickt

Dort wenden sie sich dann an einen Mitarbeiter der Station. Es ist nicht gestattet, ein Patientenzimmer zu betreten, ohne dass ein Mitarbeiter der Station hiervon in Kenntnis gesetzt wurde. Die Mitarbeiter der Station unterweisen die Besucher vor Betreten des Zimmers.

  • Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitte wir Sie Ihren Besuch auf 2 Personen pro Patienten gleichzeitig zu beschränken. Eine telefonische Anmeldung des Besuchs ist nicht nötig.
  • Keine Covid-19-typischen Symptome: Bei Erkältungssymptomen, wie z.B. Husten, Fieber oder Gliederschmerzen, darf kein Besuch erfolgen – auch dann nicht, wenn der Nachweis einer Impfung bzw. Genesung plus ein negativer Corona-Schnelltest vorliegt.
  • Es gibt keine Masken-Pflicht. Wir empfehlen jedoch im gesamten Haus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, auch in den Patientenzimmern.
  • Aufgrund der neuen Regelung ist der Nachweis einer (vollständigen) Impfung oder Genesung nicht mehr notwendig.
  • Nachgewiesen mit Covid-19-infizierte Personen dürfen keinen Besuchstermin erhalten. Dies gilt auch, wenn die betroffene Person keine Symptome aufweist.

 

Außerhalb der Besuchszeiten sind Besuche nur in Ausnahmefällen möglich. Hier nehmen Sie bitte Rücksprache mit den behandelnden Ärzten.

Stand: 23.01.2024 – Änderungen vorbehalten