
Wegen sinkender Infektionszahlen: Kreisklinik mit neuer Besuchsregelung ab dem 15. Juni
Wegen sinkender Infektionszahlen: Kreisklinik mit neuer Besuchsregelung ab dem 15. Juni
Kreisklinik mit neuer Besuchsregelung ab dem 15. Juni
Wegen sinkender Infektionszahlen
In der Kreisklinik Groß-Gerau sind aufgrund der geringen Infektionsraten ab Dienstag, den 15. Juni 2021, wieder Patienten-Besuche unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen möglich.
Die aktualisierten Besuchsregelungen sehen vor, dass jeder Patient einen Besucher am Tag für je eine Stunde empfangen darf. Auch darf sich aus Gründen des Infektionsschutzes innerhalb der Besuchszeiten nur jeweils ein Besucher pro Patientenzimmer aufhalten. Um dies zu gewährleisten, werden die Besuchs-Termine pro Patient und Patientenzimmer stundenweise festgelegt.
Die Besuchszeit bleibt zunächst beschränkt auf den Zeitraum von 15:00 bis 18:00 Uhr (Montag bis Freitag) bzw. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen). Besuche werden nur nach vorheriger telefonischer Termin-Anmeldung zugelassen. Die Anmeldung ist täglich zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr und nur für den jeweiligen Folge-Tag möglich. Unter der Nummer 06152 986 2076 sind somit ab dem 14. Juni 2021 die entsprechenden Terminbuchungen für einen Besuch möglich. Darüber hinaus sind Arztgespräche für Besucher weiterhin ausschließlich per Telefon möglich.
Aus Sicherheitsgründen müssen Besucher entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ auf Covid-19 getestet worden sein. Hierfür sind Negativ-Tests 24 Stunden (bei einem Antigen-Test) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) gültig. Zusätzlich gelten im gesamten Klinikgebäude die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Während des gesamten Aufenthalts im Klinik-Gebäude oder im angrenzenden Park gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske.
Besondere Schutzmaßnahmen gelten darüber hinaus für die Intensiv- und Isolierstation. Besuche auf der Intensivstation müssen vorher telefonisch abgestimmt werden, auf der Isolierstation sind Besuche nach wie vor grundsätzlich nicht möglich. Dies dient der Unterbrechung von Infektionsketten und dem Schutz von Patienten und Mitarbeitern.